Mir ist wichtig, dass sich alle Besucherinnen und Besucher auf dieser Website gut zurechtfinden. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Zugänglichkeit und wie du Barrieren melden kannst.

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Unser Anspruch

Diese Website wird fortlaufend so gestaltet, dass sie möglichst vielen Menschen zugänglich ist. Wir orientieren uns an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sowie an den Grundsätzen der barrierefreien Informationstechnik.

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Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • klare, kontrastreiche Farbgebung und gut lesbare Schriftgrößen
  • vollständig responsives Layout für Smartphone, Tablet und Desktop
  • semantische Struktur mit sinnvollen Überschriften und Bereichen
  • Alternativtexte für Bilder und beschreibende Titel für eingebettete Videos
  • mit der Tastatur bedienbare Navigation und Formulare
  • Verzicht auf automatisch startende Töne oder blinkende Inhalte
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Bekannte Einschränkungen

Einige Inhalte werden über externe Dienste eingebunden (zum Beispiel Videos von Instagram) und liegen damit nicht vollständig in unserem Einfluss. Diese Inhalte erfüllen die Anforderungen an die Barrierefreiheit möglicherweise nicht in vollem Umfang.

Wir arbeiten daran, verbleibende Barrieren schrittweise abzubauen.

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Barrieren melden & Feedback

Du hast eine Barriere entdeckt oder benötigst Informationen in einer zugänglichen Form? Melde dich gern, ich helfe persönlich weiter:

Ich bemühe mich, Anfragen zeitnah und lösungsorientiert zu beantworten.

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Datenschutz bei deiner Meldung

Wenn du uns wegen einer Barriere kontaktierst, verarbeiten wir deine Angaben (z. B. Name und Kontaktdaten) ausschließlich zur Bearbeitung deines Anliegens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer zugänglichen Website und der Beantwortung deiner Anfrage).

Die Daten werden gelöscht, sobald dein Anliegen abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.

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Schlichtung & Durchsetzung

Sofern wir auf deine Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, kannst du dich an die zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle wenden.

Hinweis: Umfang und Zuständigkeit richten sich nach der Rechtslage für dein Angebot (u. a. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Bitte die konkrete Stelle vor Veröffentlichung ergänzen und rechtlich prüfen lassen.

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Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im August 2026 erstellt und wird bei Weiterentwicklungen der Website aktualisiert.

Stand: August 2026 · Dieser Text ist ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte die markierten Angaben ergänzen und vor Veröffentlichung fachkundig prüfen lassen.